Mobile Betreuung
Bei diesem betriebserlaubnispflichtigen Unterstützungsangebot handelt es sich um die aufsuchende Unterstützung in von der AMBER zur Verfügung gestellten Wohneinheiten, in denen ein bis maximal vier Jugendliche leben.
Die Räumlichkeiten, die im Rahmen dieses Angebotes von den HilfeadressatInnen bezogen werden, orientieren sich am üblichen Angebot des Wohnungsmarkts. Sie verfügen über eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie an alle notwendigen gesellschaftlichen Institutionen.
Aufgenommen werden weibliche und männliche Jugendliche i.d.R. ab dem 16. Lebensjahr sowie junge Erwachsene i.d.R. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Ziel des Angebotes ist die Verselbständigung in den ersten eigenständig bewohnten und bewirtschafteten Räumlichkeiten.
Das Angebot ist aufgrund zielgruppenspezifischer Unterstützungsleistungen auch geeignet für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bzw. junge Menschen mit aktuellem Einreisehintergrund.
Die sozialpädagogische Unterstützung erfolgt individuell angepasst an die Bedürfnisse und Probleme der jungen Menschen analog der Hilfeplanung. Sie leistet alltagspraktische Hilfe und begleitet zielorientiert bei der bedarfsorientierten Vernetzung zum Wohle der HilfeadressatInnen bzw. zwecks Erhöhung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Schule, Beruf und andere soziale Netzwerke. Im Idealfall endet die Mobile Betreuung nach Abschluss der Ausbildung mit der Übernahme des Mietvertrages durch die HilfeadressatInnen.
Die Mobile Betreuung wird von den an den jeweiligen Teamstandorten der AMBER beschäftigten ambulanten Fachkräften durchgeführt. Es werden bis zu 24 Plätze für Mobile Betreuung in Ostwestfalen-Lippe angeboten.
Die Verselbständigung im Rahmen dieses Angebots erfolgt gemäß § 27 in Verbindung mit § 34, § 35a, § 39, § 40 und § 48a SGB VIII sowie § 41 SGB VIII für junge Volljährige.
Die Leistungsbeschreibung für Mobile Betreuung senden wir auf Anfrage gerne zu.