18. Oktober 2017 - Kommentare deaktiviert für Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Seit über fünfzehn Jahren haben wir Erfahrung in der Durchführung ambulanter Hilfen zur Erziehung. Der Kinderschutz und die Verbesserung des durch unterschiedlichste Anlässe und individuelle Krisen beeinträchtigten Kindeswohls stehen immer im Vordergrund der Unterstützung.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Hilfen reicht von einer relativen Niedrigschwelligkeit bis hin zur intensiven Hilfe mit einer hohen Mitwirkungserwartung. Egal, welche Hilfestellung erforderlich ist: Die Motivation und der Wille zur Veränderung erleichtern die Zielerreichung und eine positive Entwicklung.
Die `Steuerungshoheit´ der Hilfen, bezogen auf die Hilfegewährung und die inhaltliche Ausgestaltung der Hilfe liegt beim jeweils zuständigen Jugendamt, welches bei einem wahrgenommenen Hilfebedarf auch als erste Instanz kontaktiert werden sollte. Die AdressatInnen unserer Unterstützungsangebote sind grundsätzlich über das Hilfeplangespräch des Jugendamtes an der Zielbestimmung der Hilfe beteiligt.
Folgende aufsuchende Leistungsangebote nach § 27 ff. SGB VIII werden im Rahmen der Fachleistungsstunde von der AMBER angeboten:
- Erziehungsbeistandschaften [§ 30 SGB VIII]
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) [§ 31 SGB VIII]
- Aufsuchende Hilfen für junge Volljährige gemäß § 27 ff. in Verbindung mit § 41 SGB VIII [§ 41 SGB VIII]
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung [§ 35 SGB VIII]
- Ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche [§ 35a SGB VIII]
- Ambulante Hilfen für junge Volljährige [§ 41 SGB VIII]
- Sozialpädagogische Haushaltsbetreuung und sonstige niedrigschwellige Ergänzungsangebote der HzE gemäß §§ 27 ff. SGB VIII [§ 27 ff. SGB VIII]
- Aufsuchende Beratung von Pflegefamilien
- Soziale Gruppenarbeit in Kommstruktur oder mobil [§ 29 SGB VIII]
- Ambulante Clearings / Sozialpädagogische Diagnostik [§ 27 ff. SGB VIII]
- Interkulturelle ambulante Hilfen für Familiensysteme mit aktuellem Migrationshintergrund unter Einbeziehung von Sprach- und Kulturmittlern [§ 27 ff. SGB VIII]
- Ambulante Clearings für junge Geflüchtete und Migrantenfamilien im Rahmen der interkulturellen Hilfen zur Erziehung [§ 42a, § 42 sowie § 27 ff. SGB VIII]
- Begleitete Umgänge [§ 27 ff. SGB VIII]
Die im Rahmen der Fachleistungsstunde angebotenen Hilfen können auf Anfrage mit dem Leistungsprofil „Familiensystemische Beratung/Therapie“ und „Traumapädagogik“ angeboten werden. Weitere inhaltliche Schwerpunkte der ambulanten Hilfen, wie etwa „Abenteuer- und Erlebnispädagogik“, etc. können, abhängig von den individuellen Zusatzqualifikationen der jeweiligen Fachkräfte vor Ort, angeboten werden.
Zu inhaltlichen Schwerpunkten in der Ausgestaltung unserer Hilfen zur Erziehung finden Sie weitere Informationen in den zugehörigen Leistungsbeschreibungen, die sie – wie auch die Träger- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung – telefonisch oder per Mail anfordern können.